Was ist Psychotherapie?
In der Psychotherapie geht es um die Auseinandersetzung mit dem eigenen Denken, Fühlen, Wollen und Verhalten. Mit Psychotherapie wird diese Auseinandersetzung begleitet und unterstützt, falls behandlungsbedürftige Probleme dies notwendig machen.
Was bedeutet die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“?
„Psychologischer Psychotherapeut“ ist die Berufsbezeichnung eines Psychologen, der eine staatliche Approbation zur Ausübung der Heilkunde besitzt. Die Voraussetzung für die Approbation ist ein Diplom im Studienfach Psychologie an einer Universität und eine darauf aufbauende Ausbildung in einem anerkannten Psychotherapieverfahren.
Wann und warum Psychotherapie?
Psychotherapie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Wollens und Handelns sowie bei bestimmten körperlichen Problemen. Häufige Anlässe für Psychotherapie sind z.B. Depressionen, Ängste, chronische Schmerzen, Erfahrungen von Gewalt und Verlust oder seelische Belastungen durch körperliche Erkrankungen.
Was versteht man unter „probatorischen Sitzungen“?
Ob eine Psychotherapie im Einzelfall angezeigt ist, wird in Vorgesprächen (den sog. probatorischen Sitzungen) geklärt. Diese Vorphase soll dem Patienten* dazu dienen, sich grundsätzlich darüber klar zu werden, ob er eine Psychotherapie machen möchte – und wenn ja: ob er sich die Zusammenarbeit mit diesem Therapeuten vorstellen kann. Für den Therapeuten sind die Vorgespräche wichtig, um einschätzen zu können, ob ein behandlungsbedürftiges Problem vorliegt und ob er dabei hilfreich sein kann. In dieser Phase werden mögliche Therapieziele besprochen und die Vorgehensweise wird skizziert. Wenn Sie nachfragen können Sie am besten beurteilen, ob Sie die Behandlung bei einem bestimmten Psychotherapeuten beginnen möchten. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist nicht nur, ob Sie sich gut informiert fühlen über die Arbeitsweise und Methode. Sie sollten auch Ihr Gefühl, ernst nehmen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie sich ruhig die Freiheit, den Kontakt zu einem anderen Psychotherapeuten zu suchen. Schließlich geht es in der Regel um sehr persönliche Dinge. Deswegen sollten Frauen und Männer, wenn sie Psychotherapie suchen, aufgrund ihrer unterschiedlichen Problemlagen und Lebensbedingungen auch genau überlegen, ob sie zu einem männlichen Therapeuten oder lieber einer weiblichen Therapeutin gehen wollen.
Wie komme ich zu einem Psychotherapeuten und wer trägt die Kosten?
Als gesetzlich versicherter Kassenpatient: Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten wird – wenn sie notwendig ist – wie andere Leistungen zur Krankenbehandlung in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet. Wenn Sie einen Termin bei einem von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten haben, können Sie mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse dort hin gehen. Die Kasse übernimmt die Kosten für die Probesitzungen. Günstig ist die Überweisung von einem Haus- oder Facharzt. Wenn Sie keine Überweisung haben, können Sie trotzdem behandelt werden, in diesem Fall müssen Sie die obligatorischen 10 Euro Praxisgebühr je neues Quartal bezahlen. Nach den probatorischen Sitzungen müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie fortführen möchten, da dann bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme weiterer Kosten beantragt werden muss.
Für Privatpatienten: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob psychotherapeutische Leistungen in ihren Versicherungsvertrag eingeschlossen sind oder nicht. Manchmal sind solche Leistungen ausgeschlossen und wären dann vom Patienten selber zu tragen. Beihilfepatienten wenden sich an ihre Beihilfestelle, die dann entsprechende Formulare zur Verfügung stellt. Beim Antragsverfahren wird der Psychotherapeut die notwendigen Zuarbeiten machen.
Für Selbstzahler: Wenn es um Probleme geht, für die die Krankenkasse nicht eintritt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit psychologische Leistungen selber zu bezahlen. Dies wäre z.B. bei beruflichen Problemen oder allgemeinen Fragen der Lebensgestaltung, wie Erziehung oder Partnerschaftsproblemen der Fall. Hierfür bieten sich auch ergänzende theoretische Konzepte und Methoden wie z.B. die Systemische Beratung oder Therapie an, die sonst nicht von den Krankenkassen getragen werden.
Welche Psychotherapieverfahren gibt es im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Es gibt unterschiedliche psychotherapeutische Methoden mit denen ein psychisches Problem behandelt werden kann. Die Wahl der Methode hängt zum einen von der Beschaffenheit des Problems ab, zum anderen von der Ausbildung des Therapeuten. Aufgrund von Bestimmungen werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung für drei Therapierichtungen übernommen: für Verhaltenstherapie, für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und für analytische Psychotherapie.
Text mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dipl.-Psych. Stefan Anders
copyright bei Herrn Dipl.-Psych. Stefan Anders, vgl. auch Homepage: www.psychotherapie-anders.de